Berichtsupervision Miriam Mettler
Diagnostik und Gutachtenberatung
für Verhaltenstherapeuten
​
​

...lohnt sich das denn für mich?
Nutzen
Kosten
-
Sie sparen Zeit für das therapeutische Kerngeschäft - die Gespräche mit dem Patienten! Diese werden von den Kostenträgern besser vergütet als der zeitlich oftmals größere Arbeitsaufwand der Berichterstellung.
-
Sie können meine Leistung vollständig steuerlich absetzen, da es sich bei meinem Angebot um eine Maßnahme zur Sicherung der Qualität Ihrer Behandlung durch Einholung einer fachlichen Zweitmeinung handelt.
-
Sofern Sie in der Vergangenheit häufig über die Gesprächsziffer (23220) abgerechnet haben, um die Berichtspflicht zu umgehen: Bedenken Sie, dass eine berichtspflichtige LZT-Sitzung (35221) sehr viel besser vergütet wird. Die Differenz liegt bei ca. 25 Euro pro Sitzung, wobei die Ziffer 23220 noch einen weiteren Nachteil hat: Je mehr Behandler im Quartal hierüber abrechnen, umso geringer ist Ihr Stundensatz. Dieses Risiko entfällt gänzlich bei den bewilligten LZT-Sitzungen.
-
Preise (zzgl. 19% Umsatzsteuer)
Erstanträge: 120 Euro
Umwandlungsanträge: 130 Euro
Fortführungsanträge: 90 Euro
​
-
Widersprüche und Spezialanträge (z.B. vom Gutachter bemängelte oder abgelehnte Anträge) sowie die Supervision von bereits vorgefertigten Berichten bemessen sich fallbezogen am Aufwand - sprechen Sie mich gerne bei Bedarf an und ich liefere Ihnen nach einer Sichtung der Unterlagen eine Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit und einen Kostenvoranschlag.
​
-
Da Berichtentwürfe nach den "alten" Therapierichtlinien (z.B. bei Beihilfe-/Privatpatienten) umfassender und aufwändiger sind, berechne ich für diese 10 Euro Aufpreis.
​
-
Expressantrag (Erstellung innerhalb der von Ihnen vorgegebenen Frist) ist ggf. für einen Aufschlag von 50 Euro möglich. Wenn es mal eilt, sprechen Sie mich bitte darauf an. Ich kann, insofern meine Ressourcen es zulassen, Ihren Berichtentwurf dann neben meiner regulären Arbeit einplanen (z.B. am Wochenende).