Berichtsupervision Miriam Mettler
Diagnostik und Gutachtenberatung
für Verhaltenstherapeuten

Verschwiegenheitsverpflichtung
Psychotherapie ist vertrauenssache - das gilt nicht nur für die Patient-Therapeutenbeziehung, sondern auch für die Weitergabe von Informationen an Dritte zur Supervision, Qualitätssicherung und Weiterbildung.
Als Diplom-Psychologin bin ich mir über die ethische und juristische Verantwortung, die damit zusammenhängt bewusst. Ich versichere Ihnen daher Verschwiegenheit gegenüber den Informationen über Ihre Patienten zu wahren.
Ich behandle Ihre Unterlagen und Informationen vertraulich und garantiere, dass ich keinerlei personenbezogene Informationen - weder über Sie noch über Ihre Patienten - ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergebe. Nach Abschluss der Fallsupervision vernichte ich alle von Ihnen digital oder in Papierform zugesandten Unterlagen ordnungsgemäß nach Bundesdatenschutzgesetz.
Mit meinen Freien Mitarbeitern - denen ich ausschließlich nach Ihrer expliziten fallbezogenen Einwilligung Unterlagen zukommen lasse - vereinbare ich ebenfalls schriftliche Verschwiegenheitsvereinbarungen und verpfliche sie zur ordnungsgemäßen Vernichtung Ihrer Unterlagen nach Fallabschluss.
Auch achte ich bei meinen Berichtvorlagen darauf, dass (gemäß §8 der Berufsordnung) keinerlei Rückschlüsse auf die Person der Patientin oder des Patienten erfolgen können und berate Sie, wie Sie sich auf die für den Einzelfall erforderlichen Informationen beschränken können.